§ 1295 ABGB; § 1313a ABGB
In vorliegender Sache war die Erfüllungsgehilfeneigenschaft des Belegspitalpersonals iZm Schadenersatzansprüchen im Rahmen einer Hämorrhoidenoperation zu behandeln. Wem sind Behandlungsfehler zuzurechnen?
§ 1295 ABGB; § 1313a ABGB
In vorliegender Sache war die Erfüllungsgehilfeneigenschaft des Belegspitalpersonals iZm Schadenersatzansprüchen im Rahmen einer Hämorrhoidenoperation zu behandeln. Wem sind Behandlungsfehler zuzurechnen?