Zusammenfassung: Wiederholt hatte sich der UFS mit Abzug von Werbungskosten zu befassen. Steht dieser einem Vizerektor einer pädagogischen Hochschule zu, der Naturtherapielehrgänge in Deutschland besucht? Ist ein Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit herzustellen?
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 Z 1 EStG