Zusammenfassung: Einen Gastronomiebetrieb betreffend war die Bemessung der KESt iZm Buchführungsmängeln und einem Sicherheitszuschlag zu klären. Ist konsequent von einer verdeckten Ausschüttung auszugehen?
Rechtsgrundlagen: § 93 EStG; § 95 EStG; § 8 Abs 2 KStG