§ 107 Abs 2 TKG 2003; § 107 Abs 3 TKG 2003
In der vorliegenden Entscheidung befasst sich der OGH mit der Frage der Zusendung von Direktwerbung mittels elektronischen Postwegs ohne vorherige Einwilligung des Empfängers. Mit einer Anmerkung von Dr. Edmund Primosch, Ktn. LReg.