Zusammenfassung: Heinz Mayer stellt das Verbot bautechnischer Ingenieurbüros des § 134 Abs 3 GewO in den Mittelpunkt seines Fachbeitrags und untersucht die Vereinbarkeit dieses Verbots mit der Bundesverfassung. Abschließend hinterfragt der Autor in kritischer Weise hiezu geäußerte Meinungen von Funk und Marx.
Rechtsgrundlagen: § 134 Abs 3 GewO