Zusammenfassung: Das Gericht beschäftigte sich in dieser Entscheidung mit der Frage, inwieweit das europäische Recht einer Befugnis des Kartellgerichts, Feststellungen hinsichtlich der Zuwiderhandlungen gegen Art 81 und Art 82 EGV vorzunehmen, entgegensteht.
Rechtsgrundlagen: § 28 Abs 1 KartG; Art 7 Abs 1 VO 1/2003 ; Art 81 EGV; Art 82 EGV