Zusammenfassung: In manchen Fällen stellt eine Personalübernahme nicht nur eine Rechtsfolge, sondern auch ein Tatbestandsmerkmal für einen Betriebsübergang dar. Die Autoren untersuchen in ihrem Beitrag an Hand von Judikatur und Schrifttum, ob auch ein bloßes Übernahmsangebot an die Belegschaft des Altinhabers den Betriebsübergang begründen kann.
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