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Internationale Zuständigkeit

Arbeitsrechtecolex 2007/340ecolex 2007, 792 - 794 Heft 10 v. 1.10.2007

Zusammenfassung: Klagen bezüglich der Rechtswirksamkeit der Beschlüsse eines Sportverbandes sind am Gerichtsstand des Art 16 Nr 2 LGVÜ (jetzt Art 22 EuGVVO), also im Hoheitsgebiet des Sitzstaates geltend zu machen. Dies gilt nicht für Schadenersatzklagen.

Rechtsgrundlagen: Art 16 LGVÜ; Art 22 EuGVVO

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