Zusammenfassung: Die Festlegung einer Altersgrenze als Voraussetzung für den Bezug einer Betriebspension begründet keine Altersdiskriminierung.
Rechtsgrundlagen: § 20 GlBG; Art 6 RL 2000/78/EG ; § 22 DO.A; § 80 DO.A
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Zusammenfassung: Die Festlegung einer Altersgrenze als Voraussetzung für den Bezug einer Betriebspension begründet keine Altersdiskriminierung.
Rechtsgrundlagen: § 20 GlBG; Art 6 RL 2000/78/EG ; § 22 DO.A; § 80 DO.A
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