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Haftungsprivileg des § 333 ASVG und Verletzung eines fremden Betriebsangehörigen

Sozialversicherungsrechtecolex 2007/323ecolex 2007, 764 Heft 10 v. 1.10.2007

Zusammenfassung: Der OGH betont, dass das Haftungsprivileg des § 333 ASVG nur dann im Fall der Verletzung eines Arbeitnehmers eines anderen Unternehmens zur Anwendung gelangt, wenn der schädigende Unternehmer Weisungsbefugnis besitzt. Eine Ableitung einer Weisungsbefugnis aus einer technischen Sicherheitsbestimmung sei allerdings nicht möglich.

Rechtsgrundlagen: § 1295 ABGB; § 333 ASVG; § 18 ArbeitsmittelV

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