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Erkennbarkeit des Abgebildeten

EntscheidungGewerblicher RechtsschutzChristian Schumacher (Glosse)ecolex 2006/444ecolex 2006, 1015 - 1016 Heft 12 v. 1.12.2006

§ 78 UrhG

Die Qualifikation als " Bildnis" iSd § 78 UrhG setzt die Erkennbarkeit des Abgebildeten voraus; diese Erkennbarkeit kann auch im Fall der Unkenntlichmachung der Gesichtszüge gegeben sein.

OGH 14.03.2006, 4 Ob 266/05d (Profi-Bodybuilder)

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