§ 7 Abs 2 UWG; § 1330 Abs 2 ABGB
Der OGH erläutert, dass die in den Vereinsstatuten vorgesehene Beantragung der Ausschließung von Mitgliedern aufgrund der Missachtung des Verhaltenskodex einer Anzeige an eine Behörde gleichsteht und hält die vorrangige Prüfung des Vorwurfs durch ein Vereinsorgan für zulässig.