§ 14 Abs 3 MRG
Auch gleichgeschlechtliche Lebensgefährten besitzen ein Eintrittsrecht in den Mietvertrag; dieses Eintrittsrecht setzt nicht zwangsläufig eine sexuelle Beziehung, aber ein eheähnliches Zusammenleben voraus.
OGH 16.05.2006, 5 Ob 70/06i
§ 14 Abs 3 MRG
Auch gleichgeschlechtliche Lebensgefährten besitzen ein Eintrittsrecht in den Mietvertrag; dieses Eintrittsrecht setzt nicht zwangsläufig eine sexuelle Beziehung, aber ein eheähnliches Zusammenleben voraus.
OGH 16.05.2006, 5 Ob 70/06i