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Gemeinsames Eingehen einer Verbindlichkeit als Interzession

EntscheidungInsolvenzrechtecolex 2006/351ecolex 2006, 828 Heft 10 v. 1.10.2006

§ 25c KSchG; § 25d KSchG

Der OGH nimmt zur Auslegung des Begriffs der Interzession Stellung und erläutert, dass die Missachtung der Informationsobliegenheit des § 25c KSchG die Haftungsbefreiung des Interzedenten zur Folge hat. Eine Anfechtung ist nicht erforderlich.

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