§ 15 WAO idF LGBl 1992/40; § 18 WAO; § 25 WAO; § 7 Abs 1 WAO; § 54 Abs 1 WAO
Der VwGH erörtert, dass die Zuweisung der steuerrechtlichen Agenden an einen Geschäftsführer nicht als Beeinträchtigung der Geschäftsführerfunktion zu qualifizieren ist und prüft, unter welchen Voraussetzungen ein anderer Geschäftsführer in Steuerangelegenheiten haftungsrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann.