§ 24 Abs 1 UrhG
Der OGH erläutert, dass die Verwertungsbefugnisse an Werken, die im Rahmen eines Dienstvertrags erstellt werden, im Regelfall konkludent auf den Dienstgeber übergehen.
OGH, 19.10.2004, 4 Ob 182/04z
§ 24 Abs 1 UrhG
Der OGH erläutert, dass die Verwertungsbefugnisse an Werken, die im Rahmen eines Dienstvertrags erstellt werden, im Regelfall konkludent auf den Dienstgeber übergehen.
OGH, 19.10.2004, 4 Ob 182/04z