§ 6 Abs 1 Z 5 KSchG; § 1431 ABGB; § 1480 ABGB; § 1489 ABGB
Der OGH erörtert, dass die Rückforderungsansprüche der Verbraucher wegen der Zugrundelegung einer rechtsungültigen Zinsanpassungsklausel durch die Bank innerhalb von 3 Jahren verjähren. Weiters legt er dar, wodurch die Verjährungsfrist in Gang gesetzt wird.