§ 6 Abs 1 Z 5 KSchG; § 878 ABGB; § 1489 ABGB
Der OGH erörtert, dass eine Bank für die Verwendung einer unbestimmten Zinsänderungsklausel in einem Darlehensvertrag mit einem Verbraucher schadenersatzrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann. Die Zugrundelegung einer rechtsungültigen Zinsanpassungsklausel kann somit schuldhaftes Handeln der Bank begründen.