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OGH, 06.04.2005, 9 Ob 62/04i (Wirtschaftsrecht)

Wirtschaftsrechtecolex 2005/207ecolex 2005, 445 - 446 Heft 6 v. 1.6.2005

§ 6 Abs 1 Z 5 KSchG; § 21 Abs 3 KreditwesenG; § 914 ABGB; § 1431 ABGB

Der OGH erörtert, dass sich der maßgebliche Zinssatz bei Ungültigerklärung einer Zinsgleitklausel primär nach dem hypothetischen Parteiwillen, sekundär nach einer Durchschnittsbildung zwischen der Sekundärmarktrendite und dem VIBOR bzw EURIBOR bestimmt.

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