§ 61 GmbHG; § 90 Abs 1 UrhG; Art VIII Abs 2 UrhG-Nov1996; § 1 ZPO; § 93 Abs 5 GmbHG
Der OGH erörtert, dass ein Filmproduktionsunternehmen, dessen Film in einem EWR-Mitgliedsland noch urheberrechtlich geschützt ist, trotz Löschung der Produktionsgesellschaft im Firmenbuch Parteifähigkeit besitzt. Die Verjährungsfrist des § 90 Abs 1 UrhG kann somit erst durch Bestellung eines gesetzlichen Vertreters in Gang gesetzt werden.