§ 3 AVRAG; § 6 AVRAG; § 896 ABGB
Der OGH erläutert, dass das AVRAG eine solidarische Haftung von Verkäufer und Käufer für die Verbindlichkeiten des Veräußerers eines Betriebes normiert und nimmt Stellung zum Rückgriffsrecht des Käufers.
OGH, 09.06.2004, 9 Ob 17/04x