§ 20 Abs 4 AngG
Der OGH erläutert, dass die Belastung des Arbeitnehmers mit den Spesen für die vorzeitige Beendigung des Leasingvertrags des Dienstautos im Falle der Kündigung des Dienstnehmers diesen in unzumutbarer Weise in seinem Kündigungsrecht einschränkt.