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OGH, 17.03.2004, 9 ObA 114/03k (Wirtschaftsrecht)

Wirtschaftsrechtecolex 2004/382ecolex 2004, 805 - 807 Heft 10 v. 1.10.2004

§ 19f Abs 2 AZG

Der OGH erläutert Begründung und Fälligkeit des Dienstnehmeranspruchs auf finanzielle Vergütung von Überstunden und legt dar, dass die Verjährungsfrist für diese Forderungsrechte im Fälligkeitszeitpunkt in Gang gesetzt wird. Eine in einem Kollektivvertrag vorgesehene Präklusionsfrist von 4 Monaten erklärt der erkennende Senat in diesem Zusammenhang für unanwendbar.

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