§ 3 Abs 1 Z 2 GrEStG
Der VwGH erörtert, dass für die Übergabe eines nicht zum Nachlass gehörenden Grundstücks zur Befriedigung der Forderungsrechte eines Pflichtteilsberechtigten Grunderwerbssteuer zu entrichten ist.
VwGH, 20.02.2003, 2002/16/0099
§ 3 Abs 1 Z 2 GrEStG
Der VwGH erörtert, dass für die Übergabe eines nicht zum Nachlass gehörenden Grundstücks zur Befriedigung der Forderungsrechte eines Pflichtteilsberechtigten Grunderwerbssteuer zu entrichten ist.
VwGH, 20.02.2003, 2002/16/0099