§ 33 TP 9 GebG
Der VwGH erörtert, dass sich die Verpflichtung zur Entrichtung einer Rechtsgeschäftsgebühr nicht nach der Betitelung, sondern der inhaltlichen Gestaltung eines Vereinbarung bestimmt.
VwGH, 15.03.2001, 2000/16/0115-6
§ 33 TP 9 GebG
Der VwGH erörtert, dass sich die Verpflichtung zur Entrichtung einer Rechtsgeschäftsgebühr nicht nach der Betitelung, sondern der inhaltlichen Gestaltung eines Vereinbarung bestimmt.
VwGH, 15.03.2001, 2000/16/0115-6