§ 5 Abs 2 KommStG
Der VwGH erörtert, dass für eine bei Auflösung eines Dienstverhältnisses erhaltene Pensionsabfindung auch dann keine Kommunalsteuer zu entrichten ist, wenn neuerlich ein Arbeitsverhältnis bei einem neuen Dienstgeber begründet wird.
VwGH, 27.02.2001, 2000/13/0053