§ 5 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987
Der VwGH erörtert, dass die Umsatzsteuer, die in der Rechnung bezüglich des Erwerbs einer Liegenschaft ausgewiesen wurde bei Bestimmung der Grunderwerbssteuer miteinzubeziehen ist. Gleichzeitig betont der VwGH die Gemeinschaftsrechts- und Verfassungskonformität dieser Vorgangsweise.