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Keine Einrede des nicht erfüllten Vertrages gegenüber öffentlich-rechtlicher Anmeldepflicht eines Gesellschafters

Wirtschaftsrechtecolex 2000/91ecolex 2000, 208 Heft 3 v. 1.3.2000

§ 107 HGB; § 4 EGG; § 24 FBG

Wird ein Gesellschafter auf Mitwirkung zwecks Bewirken einer Firmenbuchanmeldung geklagt, kann er nur Einwendungen erheben, die die öffentliche Anmeldepflicht betreffen. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages steht ihm hingegen nicht zu.

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