Zusammenfassung: Ein Gesellschafterbeschluss kann wegen Widerspruchs zu eine Syndikatvertrag angefochten werden. Zur Anfechtbarkeit derartiger Gesellschafterbeschlüsse hat der OGH zu 2 Ob 46/97 eine weitere Grundsatzentscheidung getroffen. Der Beitrag enthält eine Entscheidungsbesprechung und greift weitere Fragen in Zusammenhang mit Syndikatsverträgen auf.
OGH 2 Ob 46/97