§ 17 PSG; § 19 PSG; § 27 Abs 2 PSG
Ob Honorare an Vorstandsmitglieder einer Stiftung den Vorgaben der Stifungserklärung und der tatsächlichen Tätigkeit der Vorstandsmitglieder entsprechen, kann im Rahmen eines Abberufungsantrages nach § 27 Abs 2 PSG überprüft werden.