§ 1 UWG; § 16 ABGB
Der OGH stellt klar, dass eine als private Mitteilung getarnte und daher als solche nicht sofort erkennbare Werbesendung eine Täuschung iSd 1 UWG darstellt.
OGH 14.3.2000, 4 Ob 59/00f
§ 1 UWG; § 16 ABGB
Der OGH stellt klar, dass eine als private Mitteilung getarnte und daher als solche nicht sofort erkennbare Werbesendung eine Täuschung iSd 1 UWG darstellt.
OGH 14.3.2000, 4 Ob 59/00f