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Ausgelöstes Vorkaufsrecht an einem GmbH-Geschäftsanteil steht neuerlicher Veräußerung entgegen

WirtschaftsrechtJörg Zehetnerecolex 2000/234ecolex 2000, 585 - 586 Heft 8 v. 1.8.2000

§ 76 GmbHG; § 77 GmbH; § 1072 ABGB

Der OGH stellt klar, dass nach Auslösung des Vorkaufsfalls niemand rechtswirksam jenen Gesellschaftsanteil erwerben kann, auf den sich das Vorkaufsrecht bezieht.

OGH 22.2.2000, 1 Ob 8/00h

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