§ 76 GmbHG; § 77 GmbH; § 1072 ABGB
Der OGH stellt klar, dass nach Auslösung des Vorkaufsfalls niemand rechtswirksam jenen Gesellschaftsanteil erwerben kann, auf den sich das Vorkaufsrecht bezieht.
OGH 22.2.2000, 1 Ob 8/00h
§ 76 GmbHG; § 77 GmbH; § 1072 ABGB
Der OGH stellt klar, dass nach Auslösung des Vorkaufsfalls niemand rechtswirksam jenen Gesellschaftsanteil erwerben kann, auf den sich das Vorkaufsrecht bezieht.
OGH 22.2.2000, 1 Ob 8/00h