§ 879 Abs 3 ABGB; § 55 Abs 4 JN; § 18 TKG; § 273 ZPO
Der OGH wertet eine Klausel, wonach ein Vertragspartner einem Mobiltelefondienstleister keine Einzugsermächtigung erteilt, bei jeder Bezahlung der Rechnung ohne Bankeinzug einen Barzahleraufschlag zahlen muss, als nicht gröblich benachteiligend.