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Ausgleichsanspruch auch bei Konkurs des Geschäftsherrn

WirtschaftsrechtHubertus Schumacherecolex 2000/198ecolex 2000, 496 - 497 Heft 7 v. 1.7.2000

§ 24 Abs 1 Z 2 HVertrG

Der Handelsvertreter kann den Ausgleichsanspruch nach § 24 Abs 1 Z 2 HVertrG auch dann geltend machen, wenn über das Vermögen des Geschäftsherrn der Konkurs eröffnet wird.

OGH 9.9.1999, 8 ObS 183/99s

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