Art 2, Art 5 RL 76/207/EWG - Nationale Vorschriften, wonach Altersteilzeit nur einem Beamten bewilligt werden kann, der in den letzten 5 Jahren insgesamt mindestens 3 Jahre vollzeitbeschäftigt gewesen ist, widersprechen der Gleichbehandlungsrichtlinie.
EuGH 11.09.2003, Rs. C-77/02 , Fall Steinicke