Bei der Tatsachenfeststellung durch die Gerichte sind zwar die Grundsätze der Beweislast-Richtlinie (-RL) zu berücksichtigen, die Beweiswürdigung als solche ist aber vom OGH nicht überprüfbar.
Bei der Tatsachenfeststellung durch die Gerichte sind zwar die Grundsätze der Beweislast-Richtlinie (-RL) zu berücksichtigen, die Beweiswürdigung als solche ist aber vom OGH nicht überprüfbar.