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Honorarordnung der Österreichischen Ärztekammer für gutachterliche Tätigkeiten - Erhöhung der Tarife, Anwendung der Gebührenordnung und ihre Grenzen

berichtetAufsatzAndreas SteinbauerDAG 2026/5DAG 2026, 14 - 16 Heft 1 v. 17.3.2026

Seit Jahren war die Honorarordnung der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) für gutachterliche Tätigkeit umstritten und erst seit 2019 wird sie als Grundlage für gutachterliche Tätigkeit - ausgenommen Verfahren nach § 34 GebAG - anerkannt. Nun konnte auch erreicht werden, dass alle zwei Jahre automatisch eine indexgebundene Valorisierung erfolgt.

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