Allein die Erwähnung dieser Stichworte löst bei den meisten ärztlichen Sachverständigen nervöse Parästhesien aus. Kaum jemand dringt gerne tiefer in diese Thematik ein, die auch für die erfahrensten Gutachter das eigentliche "heart of darkness" der doch immer fremd gebliebenen Welt der Justiz und ihrer Verwaltung darstellt. Allerdings gehören sie zum Gutachterdasein. Niemand soll sich wegen des GebAG das Interesse für und die Freude an einer interessanten ärztlichen Tätigkeit nehmen lassen. Der Beitrag gibt praktische Anleitung, häufige Tücken und Fallen im Gebührenanspruchsgesetz zu umgehen.

