Bruch eines Intrauterinpessars - Haftung des Bundes wegen Verletzung der Aufsichts-, Überwachungs- und Informationspflichten des BASG nach dem MPG? Die das BASG treffenden Aufsichts-, Überwachungs- und Informationspflichten nach dem MPG 1996 hatten insbesondere den Zweck, das Leben und die Gesundheit von Patienten vor Gefahren durch Medizinprodukte zu schützen. Bei durch Verletzung dieser Pflichten verursachten Schäden kommt daher eine Haftung des Bundes nach dem AHG in Betracht.