Das Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetz 2022 (FN ) fordert von Sachverständigen nicht nur die Feststellung der Schwere psychiatrischer Erkrankungen, sondern auch eine schlüssige Begründung der Kausalkette zwischen psychiatrischer Störung und Straftat.
Abstract aus DAG bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.