Ein mit 30. April 1997 datierter Erlass des BMF, 07 0301/1-IV/7/97, behandelt die bisher nur im Bereich der „Parteisteuern“ (vgl LStR 1992, Tz 140) formal erlassmäßig behandelte (im Übrigen vom BMF nur informell geregelte, vgl SWK 1989, 263) Frage der Werbungskosten von politischen Funktionären. Hier der Erlass im Wortlaut (redaktionelle Ergänzungen in Zwischentiteln sind kursiv gedruckt):