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Ablöse für ein nichtbetriebliches Mietrecht idR nicht steuerbar

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1997, 376 Heft 6 v. 15.6.1997

§ 2 EStG, § 29 EStG, § 30 EStG

Die entgeltliche Aufgabe einer Einkunftsquelle, aus der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt werden, ist nicht diesen Einkünften zuzurechnen (VwGH 16. 9. 1986, 83/14/0123, 10. 2. 1987, 86/14/0125). Die Ablöse eines nichtbetrieblichen Mietrechtes außerhalb der einjährigen Spekulationsfrist unterliegt - abgesehen vom Ausnahmefall eines Rentengeschäftes iSd § 29 Z 1 EStG - nicht der Einkommensteuer.

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