§ 2 EStG, § 29 EStG, § 30 EStG
Die entgeltliche Aufgabe einer Einkunftsquelle, aus der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt werden, ist nicht diesen Einkünften zuzurechnen (VwGH 16. 9. 1986, 83/14/0123, 10. 2. 1987, 86/14/0125). Die Ablöse eines nichtbetrieblichen Mietrechtes außerhalb der einjährigen Spekulationsfrist unterliegt - abgesehen vom Ausnahmefall eines Rentengeschäftes iSd § 29 Z 1 EStG - nicht der Einkommensteuer.