Nach allgemeiner Auffassung sind die Regeln über die laesio enormis auf den Kauf eines Unternehmens oder eines Gesellschaftsanteils anzuwenden. Die Probleme, die dieser Behelf beim Unternehmenskauf oder beim Anteilstransfer auslösen kann, sind vielfältig. – Der nachstehende Beitrag beleuchtet die Geschichte der laesio enormis. Starke Gründe indizieren eine zeitnahe Eliminierung dieses Instruments aus dem Unternehmensrecht. Schon de lege lata hält der Autor die laesio enormis beim Anteilstransfer für nicht anwendbar, wenn die Preisbildung Vorgaben des Gesellschaftsvertrags vollzieht, also nicht auf einer Vereinbarung der Parteien beruht.