Kaum ein Gesellschaftsvertrag lässt die freie Übertragung von Gesellschaftsanteilen zu. Häufig wird der im Aufgriffsfall zu leistende Aufgriffspreis gesellschaftsvertraglich vorbestimmt, beispielsweise durch eine Buchwertklausel. Ist auf solche Fälle der Preisbestimmung die laesio enormis anwendbar? Dieser und anderen Fragen geht Friedrich Harrer in seinem höchst praxisrelevanten Beitrag „Bewertungsfragen im Gesellschaftsrecht“ nach.