vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Berechnung von Fristen im Arbeitsrecht

ARD 5327/15/2002 Heft 5327 v. 26.7.2002

( § 902 ABGB, § 19 AngG ) Da § 902 ABGB auf arbeitsrechtliche Fristen nicht generell anwendbar ist, endet ein am 30. 10. begonnenes und auf 3 Monate befristetes Dienstverhältnis nicht am 30. 1., sondern bereits mit Ende des Arbeitstages am 29. 1. des folgenden Jahres.

ASG Wien 21.06.2001, 17 Cga 72/01h, rk.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte