( BEinstG § 8 Abs 2 ) Die Verweigerung der Zustimmung eines behinderten Außendienstmitarbeiters zu einer vertragsändernden Versetzung zu Reinigungs- und Wartungsarbeiten kann bei seiner Kündigung nicht zu seinem Nachteil berücksichtigt werden. BK beim BMAS 42.024/50-7/95 v. 19.09.1996.