( § 25, § 46 KO ) Beendigungsabhängige Ansprüche eines Arbeitnehmers, dessen Dienstverhältnis im Konkurs des Arbeitgebers durch ungerechtfertigte Entlassung und somit nicht nach § 25 KO beendet wurde, sind Masseforderungen, für die der Arbeitgeber unbeschränkt haftet.
OLG Wien 16.02.2000, 7 Ra 351/99k