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Anmeldung des Schadenersatzes wegen ungerechtfertigter Entlassung im Konkurs

ARD 5214/12/2001 Heft 5214 v. 11.5.2001

( § 102 KO, § 106 ArbVG ) Das Anmelden eines Entlassungsanfechtungsbegehrens nach einer ungerechtfertigten Entlassung vor Konkurseröffnung kann die Anmeldung des Schadenersatzanspruchs im Konkurs nicht ersetzen.

OLG Wien 28.06.2000, 9 Ra 82/00w

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