( BAG § 15 Abs 3 ) Dem Lehrberechtigten ist es nicht erlaubt, einem Lehrling einen bestimmten Haarschnitt vorzuschreiben oder zu verbieten. Die Nichtbefolgung einer diesbezüglichen Anordnung durch den Lehrling berechtigt den Lehrherrn nicht zur Auflösung des Lehrverhältnisses. LG Krems/Donau 7 Cga 45/97y v. 23.10.1998. (ZAS Jud. 5/1999)