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Auslegung von Kollektivverträgen

KollektivverträgeARD 6027/3/2010 Heft 6027 v. 19.2.2010

OGH 4. 8. 2009, 9 ObA 79/09x

in Zurückweisung der außerordentlichen Revision gegen das Urteil OLG Wien 20. 4. 2009, 8 Ra 17/09t, ARD 5985/6/2009

§§ 6 f ABGB - Der normative Teil eines Kollektivvertrages ist nach den Regeln über die Gesetzesauslegung (§§ 6 f ABGB) zu interpretieren; maßgeblich ist, welchen Willen des Normgebers der Leser dem Text entnehmen kann. Die Vernehmung von Personen, die am Zustandekommen

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